lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. Februar 2003 Teil II
141. Verordnung : Ausüben für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik ( Schönheitspflege ) - Gewerbetreibende

Piercen:
- Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr mit einer Einverständnisserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Dieses Formular erhälst du im Studio.

- Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr benötigt man keine Einverständnisserklärung mehr eines
Erziehungsberechtigten ( jedoch musst Du Dich mit einem Lichtbildausweis oder Reisepass ausweisen können ! ).

Tätowieren:
- Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
( jedoch musst Du Dich mit einem Lichtbildausweis / Reisepass oder Führerschein ausweisen können ! ).


Lieber Kunde

Ich möchte darauf hinweisen dass der von mir eingesetzte Piercingschmuck zu 100 % aus Titan besteht
( bekannt als Implantate in der Chirurgie ) und als Erstlings-schmuck verwendet wird !

Daher setze ich NUR geschäftseigenen Piercingschmuck ein und lehne jeden
selbst mitgebrachten Schmuck ab !
Es handelt sich hierbei nicht um Profitgier, sondern um
Verantwortungsbewusstsein meinen Kunden gegenüber !!