lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Ausgegeben am 14. Februar
2003 Teil II
141. Verordnung : Ausüben für das Piercen und Tätowieren durch
Kosmetik ( Schönheitspflege ) - Gewerbetreibende
Piercen:
- Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr mit einer Einverständnisserklärung
eines Erziehungsberechtigten.
Dieses Formular erhälst du im Studio.
- Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
benötigt man keine Einverständnisserklärung mehr eines
Erziehungsberechtigten ( jedoch musst Du Dich mit einem Lichtbildausweis oder
Reisepass ausweisen können ! ).
Tätowieren:
- Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
( jedoch musst Du Dich mit einem Lichtbildausweis / Reisepass oder Führerschein
ausweisen können ! ).
Lieber Kunde
Ich möchte darauf hinweisen dass der von mir eingesetzte
Piercingschmuck zu 100 % aus Titan besteht
( bekannt als Implantate in der Chirurgie ) und als Erstlings-schmuck verwendet
wird !
Daher setze ich NUR geschäftseigenen Piercingschmuck
ein und lehne jeden
selbst mitgebrachten Schmuck ab !
Es handelt sich hierbei nicht um Profitgier, sondern um
Verantwortungsbewusstsein meinen Kunden gegenüber !!