lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Ausgegeben am 21. Juli 2008 Teil II
261 . Verordnung : Änderung der Verordnung über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren
durch Kosmetik ( Schönheitspflege ) - Gewerbetreibende

Piercen:
- Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr OHNE Einverständnisserklärung eines Erziehungsberechtigten.

( jedoch musst Du Dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder Reisepass ausweisen können ! )

Tätowieren:
- Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Voraustzung schriftliche Einverständniserklärung eines Elterteiles (Pflege/Erziehung)
( jedoch musst Du Dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis / Reisepass oder Führerschein ausweisen können ! ).


Lieber Kunde

Ich möchte darauf hinweisen dass der von mir eingesetzte Piercingschmuck zu 100 % aus Titan besteht
( bekannt als Implantate in der Chirurgie ) und als Erstlings-schmuck verwendet wird !

Daher setze ich NUR geschäftseigenen Piercingschmuck ein und lehne jeden
selbst mitgebrachten Schmuck ab !
Es handelt sich hierbei nicht um Profitgier, sondern um
Verantwortungsbewusstsein meinen Kunden gegenüber !!